Ausbildung & Nebenjobs
Während der Zeit deiner Ausbildung erhältst du eine vertraglich festgelegte monatliche Ausbildungsvergütung. Auszubildende haben jedoch keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn – das wird dadurch begründet, dass eine Ausbildung nicht zur Deckung von Lebenshaltungskosten, sondern zum Lernen absolviert wird. Seit dem Jahr 2020 gibt es eine Mindestvergütung für Auszubildende, die jährlich angepasst wird. Dennoch gibt es auch Fälle, in denen man in der Zeit der Ausbildung bereits eine eigene Wohnung oder andere finanzielle Verpflichtungen hat – da reicht die Vergütung oft leider nicht aus. Um die Kosten zu decken, muss also ein passender Nebenjob her. Aber was für Nebenjobs passen zur Ausbildung? Wie sieht es rechtlich aus? Was für Vor- und Nachteile hätte ein Nebenjob in der Ausbildungszeit? Damit du dich hier zurechtfindest, wollen wir diese Fragen beantworten und dir zusätzlich Praxisbeispiele und Umsetzungsideen mit an die Hand geben. Am Ende findest du auch noch einmal eine Checkliste, wie du herausfindest, ob ein Nebenjob zu dir passt.
First things first: Die rechtlichen Rahmenbedingen
Wenn du volljährig bist, darfst du rechtlich gesehen bis zu 48 Stunden an sechs Arbeitstagen arbeiten. Bist du allerdings minderjährig, dürfen es maximal 40 Stunden pro Woche auf fünf Tage verteilt sein. Hast du als Minderjährige*r nach deinem Arbeitstag noch Zeit, weil du zum Beispiel einen fünfstündigen Arbeitstag hast, dürftest du anschließend drei Stunden einem Minijob nachgehen. Des Weiteren muss die Ruhepflicht von elf Stunden eingehalten werden. Sofern in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes steht, dürfte ein Nebenjob während der Ausbildung allgemein kein Problem sein. Allerdings bist du dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber über die Nebentätigkeit in Kenntnis zu setzen (Stichwort: Informationspflicht). Vergiss allerdings nicht, dass die Ziele deiner Ausbildung weiterhin im Fokus stehen und nicht gefährdet werden dürfen. Hast du bei deinem Nebenjob beispielsweise ein erhöhtes Verletzungsrisiko, weshalb du durch einen Unfall deine Ausbildung nicht mehr weiterführen könntest, ist diese Tätigkeit nicht geeignet und eventuell unzulässig. Hier hätte dein Arbeitgeber also einen triftigen Grund, deinen Nebenjob abzulehnen. Ebenso kann er eine Nebentätigkeit ausschließen, die bei der Konkurrenz stattfindet.
Ob du während deines Urlaubs deinem Nebenjob in der Ausbildung nachgehen darfst, ist von der individuellen Situation abhängig. Schließlich dient der Urlaub zur Erholung und diese darf nicht gefährdet werden. Sofern deine Erwerbstätigkeit deinem Urlaubszweck nicht widerspricht, solltest du deinem Nebenjob aber nachgehen dürfen.
Die finanziellen Aspekte solltest du auch auf dem Schirm haben. Wenn du in deinem Nebenjob gelegentlich oder unvorhersehbar – zum Beispiel aufgrund von Urlaubsvertretungen oder anderen betrieblichen Notfällen – in bis zu drei Monaten jeweils mehr als 556 Euro verdienst, bleibt dieser Job ein Minijob. Allerdings darfst du insgesamt pro Jahr nicht mehr als 6.420 Euro aus diesem Nebenjob verdienen. Solltest du diese Einkommensgrenze überschreiten, wird deine Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass von deinem Gehalt Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass du Einkommensteuer erst dann zahlen musst, wenn du den Grundfreibetrag von derzeit 12.084 Euro überschreitest.


BAföG: Nicht nur während des Studiums, sondern auch in der Zeit der Ausbildung kannst du vom Fördermittel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) profitieren. Beachte hierbei folgende Regelung: Liegen deine Nebeneinkünfte während der Ausbildung unter 556 Euro, erhältst du exakt denselben BAföG-Betrag wie ohne Minijob.
BAB: Auch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Unterstützung währen der Ausbildung. Ein Nebenjob während der Ausbildung wirkt sich allerdings auf den Betrag aus. Sofern du BAB beziehst, wird dir auf einen Minijob ein Freibetrag von 255 Euro netto angerechnet. Sprich: Arbeitest du nur ein paar Stunden nebenbei, lohnt es sich meist nicht, eine Nebentätigkeit aufzunehmen.
Auswirkungen des Nebenjobs auf die finanziellen Förderungen


Geeignete Nebenjobs während der Ausbildung
Damit du einen passenden Nebenjob für dich findest, solltest du über folgende Dinge nachdenken:
Interessen: Zwar steht oft nur das zusätzlich verdiente Geld im Vordergrund, dennoch solltest du den Spaßfaktor nicht vernachlässigen. Orientiere dich hierbei an deinen Hobbys, Interessen und persönlichen Stärken.
Vereinbarkeit mit der Ausbildung: Zum einen bist du zeitlich schon durch die Berufsschultage und die Arbeitszeiten weniger flexibel. Der Nebenjob sollte nicht deine Leistungsbereitschaft in der Ausbildung einschränken, die von deinem Arbeitgeber erwartet wird. Außerdem wäre es nicht ratsam, wenn du bereits in einer Ausbildung mit körperlicher Belastung bist, dann noch einen ähnlichen Nebenjob anzunehmen.


Hier ein paar Beispiele, welche Tätigkeiten sich als Nebenjob eignen könnten:
Warenverräumung und/ oder Verkauf im Einzelhandel auf Minijob-Basis
Servicekraft im Kino (Kasse, Einlass und Gastronomie)
Nachhilfe geben – in Fächern, wo deine Stärken liegen
Babysitting oder Kinderbetreuung
Hundesitting
Lieferfahrer*in für Essensdienste oder Paketdienste
Mitarbeit in einem Freizeitpark oder Museum
Aushilfe in der Gastronomie
Veranstaltungshelfer*in bei Events oder Messen
Nebenjob in der Ausbildung: Vor- und Nachteile
Abschließend ein paar übersichtliche Vor- und Nachteile, damit du für dich abwägen kannst, ob du eine Nebentätigkeit aufnehmen möchtest.
zusätzliches Gehalt
Sammeln von Erfahrungen auch in anderen Berufsfeldern
Optimierung des eigenen Zeitmanagements
Knüpfen von neuen Kontakten, die für das spätere Berufsleben relevant werden könnten
Förderung der Selbstständigkeit
Vorteile:
Nachteile:
Zeitstress
weniger Lernzeit
Ermüdung durch Doppelbelastung
weniger Freizeit
mögliche Konflikte mit dem Ausbildungsbetrieb
Checkliste: Passt ein Nebenjob zu mir?
Darf ich aus rechtlicher Sicht einen Nebenjob ausüben?
(Stichwort maximale Anzahl an Wochenstunden)
Bleibt die Ausbildung weiterhin im Fokus?
Ist mein Arbeitgeber damit einverstanden?
Habe ich weiterhin ausreichend Ruhe und Entspannung?
Verändert sich dadurch etwas an meinen finanziellen Förderungen wie BAföG oder BAB?
Passt der Nebenjob zu meinen Interessen?

